Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
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Winterfahrverbot
Meldungsnummer | 24/2018 |
Erstellt am | 29.12.2018 um 12:48 Uhr |
Kategorie | Straßen-, Geh-, Rad- und Wanderwege |
Standort |
Gastigweg 6580 Sankt Anton am Arlberg |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 31.12.2018 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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Gilt das Winterfahrverbot im Gastigweg für alle Fahrzeuge?
Dieses Fahrverbot wird aber generell von allen Taxiunternehmen ignoriert. Muss das sein?
Dieses Fahrverbot wird aber generell von allen Taxiunternehmen ignoriert. Muss das sein?
KOMMENTARE
Lieber Bürger,
das Fahrverbot auf dem Gastigweg gilt für alle Fahrzeuge. Ausgenommen ist der Anrainerverkehr, d.h., dass auch der Fahrzeugverkehr zu den Anrainern (zB Eigentümern, Mietern) für Besucher, Lieferanten und Angestellte eines Anrainers zulässig ist. Darunter fallen natürlich auch die Beförderung von Gästen mit Taxis zu und von den Beherbergungsbetrieben.
Was natürlich nicht zulässig ist, ist das von den Taxis praktizierte Durchfahren.
Wir werden die Überwachungsorgane beauftragen, diesen Straßenzug verstärkt zu kontrollieren. Auch die Polizeiinspektion werden wir entsprechen in Kenntnis setzen und um Unterstützung ersuchen.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung und wir wünschen Ihnen einen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2019.
Liebe Grüße
Gemeinde St. Anton am Arlberg
Bernhard Prantauer
das Fahrverbot auf dem Gastigweg gilt für alle Fahrzeuge. Ausgenommen ist der Anrainerverkehr, d.h., dass auch der Fahrzeugverkehr zu den Anrainern (zB Eigentümern, Mietern) für Besucher, Lieferanten und Angestellte eines Anrainers zulässig ist. Darunter fallen natürlich auch die Beförderung von Gästen mit Taxis zu und von den Beherbergungsbetrieben.
Was natürlich nicht zulässig ist, ist das von den Taxis praktizierte Durchfahren.
Wir werden die Überwachungsorgane beauftragen, diesen Straßenzug verstärkt zu kontrollieren. Auch die Polizeiinspektion werden wir entsprechen in Kenntnis setzen und um Unterstützung ersuchen.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung und wir wünschen Ihnen einen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2019.
Liebe Grüße
Gemeinde St. Anton am Arlberg
Bernhard Prantauer
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Gemeinde St. Anton am Arlberg
Manuel Matt