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Winterfahrverbot

Meldungsnummer 24/2018
Erstellt am 29.12.2018 um 12:48 Uhr
Kategorie Straßen-, Geh-, Rad- und Wanderwege
Standort Gastigweg
6580 Sankt Anton am Arlberg
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 31.12.2018
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Gilt das Winterfahrverbot im Gastigweg für alle Fahrzeuge?

Dieses Fahrverbot wird aber generell von allen Taxiunternehmen ignoriert. Muss das sein?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 31.12.2018 um 07:32 Uhr
Titel: AW: Winterfahrverbot
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Lieber Bürger,

vielen Dank für Ihre Meldung.
Die Meldung wird umgehend weitergeleitet!

Liebe Grüße

Gemeinde St. Anton am Arlberg
Manuel Matt
 
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Kommentar erstellt am: 31.12.2018 um 10:20 Uhr
Titel: AW: Winterfahrverbot
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Lieber Bürger,

das Fahrverbot auf dem Gastigweg gilt für alle Fahrzeuge. Ausgenommen ist der Anrainerverkehr, d.h., dass auch der Fahrzeugverkehr zu den Anrainern (zB Eigentümern, Mietern) für Besucher, Lieferanten und Angestellte eines Anrainers zulässig ist. Darunter fallen natürlich auch die Beförderung von Gästen mit Taxis zu und von den Beherbergungsbetrieben.
Was natürlich nicht zulässig ist, ist das von den Taxis praktizierte Durchfahren.
Wir werden die Überwachungsorgane beauftragen, diesen Straßenzug verstärkt zu kontrollieren. Auch die Polizeiinspektion werden wir entsprechen in Kenntnis setzen und um Unterstützung ersuchen.

Vielen Dank für Ihre Mitteilung und wir wünschen Ihnen einen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2019.


Liebe Grüße

Gemeinde St. Anton am Arlberg
Bernhard Prantauer
 
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